Kostenübernahme für Krankenfahrten einfach erklärt
Besser Sie brauchen uns nicht,... doch wenn, sind wir für Sie da!
Kostenübernahme
für Privatversicherte
- Fahrgäste, die zu einem stationären Krankenhausaufenthalt fahren
- Fahrgäste, die aus einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden
- Fahrten zu einem vor- oder nachstationären Krankenhausaufenthalt
- Vorstationäre Versorgung
- Nachstationäre Versorgung 14 Tage bis nach stationären Aufenthalt
- Fahrten zu einer ambulanten Operation in ein Krankenhaus oder in eine Vertragsarztpraxis sowie der Vor- und Nachbehandlung dieser Operation
Die Kosten werden hierbei zunächst dem Fahrgast in Rechnung gestellt. Eine Erstattung der Krankenkasse erfolgt dann direkt mit dem Mitglied.
Medizinische Fahrten:
Ihre Rechte und wichtige Vorgaben im Überblick
Diese Voraussetzungen beziehen sich auf die zwingend medizinische Notwendigkeit unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebot (aktueller Gesundheitszustand und Gehfähigkeit).
Die Vertragsarztpraxis oder das behandelnde Krankenhaus muss die Fahrt/en entsprechend auf einem Krankenbeförderungsschein nach Muster 4 verordnen. Vor- oder nachstationäre Behandlung sowie ambulante Operation und/oder deren Vor- oder Nachbehandlung muss mit dem Stationären- oder Operationsdatum auf einem Krankenbeförderungsschein nach Muster 4 verordnet werden.
Wer stellt die Transportverordnung aus?
Für alle durchzuführenden Fahrten benötigen wir für die Abrechnung eine entsprechende mustergültige Transportverordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4, als einseitiges oder zweiseitiges DIN A5 Dokument, blau- oder rosefarbig).
- Für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung in einer Arztpraxis, stellt diese die Transportverordnung aus. Teilweise lediglich nur bei Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahme der Krankenkasse oder Schwerbeschädigtenausweis mit entsprechendem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H".
- Für Fahrten zur Einweisung in ein Krankenhaus, stellt der einweisende Arzt den Transportschein aus.
- Für Fahrten bei Entlassung aus einem Krankenhaus, stellt das jeweilige Krankenhaus die Transportverordnung aus.
- Bei Fahrten zum Zahnarzt kann dieser, in den meisten Fällen, vom Hausarzt ausgestellt werden.
- Fahrten zum Radiologen werden zumeist von einem Arzt , welcher die Überweisung verordnet, ausgestellt.
- Für eine ambulante OP im Krankenhaus oder eine vor- nachstationäre Behandlung im Krankenhaus wird der Transportschein vom Krankenhaus ausgestellt.
- Für Fahrten zu einer therapeutischen Maßnahme stellt der behandelnde Arzt, welcher eine entsprechende Therapie verordnet, die Verordnung aus. Teilweise verlangt die Krankenkasse, im Zuge des Genehmigungsverfahrens, die Transportverordnung im Vorfeld. Hierbei ist es wichtig, dass der Arzt diese Verordnung richtig ausfüllt. Hier helfen wir gerne.
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