Kostenübernahme von Krankenfahrten für gesetzlich Versicherte

Besser Sie brauchen uns nicht,... doch wenn, sind wir für Sie da!

Krankenfahrten
ohne vorherige Genehmigung

Für bestimmte Krankenfahrten ist keine vorherige Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist und von der behandelnden Arztpraxis oder dem Krankenhaus auf einem Krankenbeförderungsschein (Muster 4) verordnet wird.

Eine vorherige Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich bei:

  • Fahrten zu einem stationären Krankenhausaufenthalt
  • Entlassungsfahrten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt
  • Fahrten zur vorstationären Behandlung
  • Fahrten zur nachstationären Behandlung (innerhalb von 14 Tagen nach dem stationären Aufenthalt)
  • Fahrten zu ambulanten Operationen in einem Krankenhaus oder einer Vertragsarztpraxis einschließlich der erforderlichen Vor- und Nachbehandlung

Die Verordnung setzt voraus, dass die Krankenfahrt aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Dabei werden unter anderem der aktuelle Gesundheitszustand sowie die Gehfähigkeit des Patienten berücksichtigt.

Vor- und nachstationäre Behandlungen sowie ambulante Operationen einschließlich ihrer Vor- und Nachbehandlung müssen mit dem entsprechenden stationären Aufnahme- oder Operationsdatum auf dem Krankenbeförderungsschein (Muster 4) verordnet werden.

Krankenfahrten mit vorheriger Genehmigung

Für bestimmte Krankenfahrten ist vor Fahrtantritt eine Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erforderlich. Ob die Kosten übernommen werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und Ihrer individuellen Situation.

Eine Genehmigung kann unter anderem erforderlich sein, wenn:

  • Ein Pflegegrad 3 oder höher vorliegt (unter den gesetzlichen Voraussetzungen),
  • Ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H vorhanden ist.

Wichtiger Hinweis
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung und beantragen Sie die erforderliche Genehmigung vor Fahrtantritt. Einige Krankenkassen erteilen Genehmigungen nicht rückwirkend. Liegt keine Genehmigung vor, können die Fahrtkosten trotz bestehender Voraussetzungen unter Umständen nicht übernommen werden.

Bei Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie sowie zu therapeutischen Einrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen besteht je nach medizinischer Notwendigkeit häufig ein Anspruch auf Kostenübernahme. Dennoch empfehlen wir, auch in diesen Fällen die Krankenkasse vorab zu informieren und sich die Genehmigung schriftlich bestätigen zu lassen.

Wer stellt die Transportverordnung aus?

Für alle durchzuführenden Fahrten benötigen wir für die Abrechnung eine entsprechende mustergültige Transportverordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4, als einseitiges oder zweiseitiges DIN A5 Dokument, blau- oder rosefarbig).

  • Für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung in einer Arztpraxis, stellt diese die Transportverordnung aus. Teilweise lediglich nur bei Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahme der Krankenkasse oder Schwerbeschädigtenausweis mit entsprechendem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H".
  • Für Fahrten zur Einweisung in ein Krankenhaus, stellt der einweisende Arzt den Transportschein aus.
  • Für Fahrten bei Entlassung aus einem Krankenhaus, stellt das jeweilige Krankenhaus die Transportverordnung aus.
  • Bei Fahrten zum Zahnarzt kann dieser, in den meisten Fällen, vom Hausarzt ausgestellt werden.
  • Fahrten zum Radiologen werden zumeist von einem Arzt , welcher die Überweisung verordnet, ausgestellt.
  • Für eine ambulante OP im Krankenhaus oder eine vor- nachstationäre Behandlung im Krankenhaus wird der Transportschein vom Krankenhaus ausgestellt.
  • Für Fahrten zu einer therapeutischen Maßnahme stellt der behandelnde Arzt, welcher eine entsprechende Therapie verordnet, die Verordnung aus. Teilweise verlangt die Krankenkasse, im Zuge des Genehmigungsverfahrens, die Transportverordnung im Vorfeld. Hierbei ist es wichtig, dass der Arzt diese Verordnung richtig ausfüllt. Hier helfen wir gerne.

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